Der Bau des Ricklinger Deiches

Erläuterungsbericht zum Entwurf einer Eindeichung von Ricklingen

Die in den Jahren 1935/37 ausgeführte Regulierung und Eindeichung der Ihme und Leine reicht bis an die Nordseite des Eisenbahndammes der Strecke Hannover-Hameln. Der südlich der Bahnstrecke gelegene Stadtteil Ricklingen blieb der Hochwassergefahr weiterhin ausgesetzt. Die Hochwasserkatastrophe 1946 und ebenso das Hochwasser 1947 haben gezeigt, dass nunmehr unbedingt auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz für Ricklingen getroffen werden müssen.

Die im Stadtgebiet bisher ausgeführten Eindeichungen und Flussregulierungen sind unter der Annahme einer Hochwassermenge von 930 cbm/sec bemessen. Die Hochwasserkatastrophe 1946 brachte eine Wassermenge von etwa 1900 cbm/sec. Hierbei war die Flut nach Ricklingen von Osten und von Süden eingedrungen. Die Deiche im inneren Stadtgebiet waren bis zu einer Höhe von 1,40 m überflutet. Die Hauptursache der hohen Überflutung ist in dem zu engen Querschnitt der Ihme auf der Strecke Ihmebrücke - Am Schwarzen Bär - Justus-Garten - und in der zu geringen Leistungsfähigkeit der Herrenhäuser - Wehranlagen erkannt worden.

Bei dem Hochwasser 1947, das mit 925 cbm/sec gerade in die zulässige Belastung der Deiche im Stadtgebiet heranreichte, waren wiederum große Teile Ricklingens unter Wasser gesetzt. Gegen cm Hochwasser von dem Ausmaß 1947 ist Ricklingen von Süden her durch die natürliche Höhenlage des Zuges Landwehrschänke - Mühlenholzweg -Hahnensteg - Edelhof geschützt. Ungeschützt ist dagegen die rd. 1 km lange Strecke Edelhof - Bahndamm (Flutbrücke).

Es kann im Augenblick noch nicht die Aufgabe gestellt werden, Ricklingen gegen ein Hochwasser. wie es 1946 auftrat, einzudeichen. Eine solche Planung wäre weder technisch noch finanziell vertretbar, da dieser Schutz nur im Zusammenhang mit der Ihmeverbreiterung und den Umbaumaßnahmen in Herrenhausen gelöst werden kann. Unumgänglich notwendig bleibt aber in jedem Fall die Schließung der vorerwähnten Senke zwischen Edelhof und Bahndamm durch einen Deich.

An der Beekestraße (Haus Nr. 56) sind folgende Hochwasserstände beobachtet worden:
1881 + 53,38
1909 + 53,32
1947 + 53,28
1946 + 54,96

Die natürliche Höhenlage des Zuges Landwehrschänke - Mühlenholzweg - Hahnensteg (bis Rudorffstr.) liegt im allgemeinen auf der Höhe + 54,40 und die Strecke Hahnensteg (Bauernwiese) bis Edelhof durchschnittlich auf 53,50. In der letztgenannten Strecke befindet sich lediglich bei dem Grundstück Beekestraße86/88 auf 100 m Länge eine kleine Senke mit dem Tiefstpunkt + 53,27. Diese Senke ist auf die Höhe + 53.80 aufzufüllen.

Die Krone des geplanten Deiches liegt am Anschluss Bahndamm auf + 54,00, am Edelhof auf + 54,30 und damit rd. 1,00 m über dem Hochwasserstand von 1947. Die Deichkrone liegt am Edelhof 0,50 m höher als das anschließende Gelände bis zum Hahnensteg (Bauernwiese).

Dies geschieht um eine grössere Sicherheit gegen einen Deichbruch und somit gegen einen plötzlichen katastrophalen Fluteinbruch zu haben. Es könnte später auch ohne Schwierigkeit die Höhe von + 54,30 vom Edelhof bis zum Hahnensteg (Bauernwiese) durchgeführt werden. Nach Durchführung der Verbreiterung des Engpasses der Ihme und der Umgestaltung der Herrenhäuser-Wehranlagen wird eine erhebliche Senkung des Wasserspiegels bei Hochwassern eintreffen. Es ist anzunehmen, dass die gewählte Deichhöhe dann auch ausreichen wird, um Ricklingen gegen die für den Ihmeausbau vorgesehene Hochwassermenge von 1500 cbm/sec zu schützen.

Die Lage des Deiches ergibt sich im allgemeinen aus der Grenze des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes. Diese Grenze darf zur Wasserseite hin nicht überschritten werden. Gegenüber der gesetzlichen Überschwemmungsgrenze erweist sich eine Zurückverlegung des Deiches bei der Ziegelei Backhaus als erforderlich, um eine gute schlanke Wasserführung in Richtung auf die Flutbrücke zu erhalten. Der an dieser Stelle jetzt vorhandene Geländevorsprung behindert den Wasserabfluss erheblich. Die vordere Deichoberkante würde in Zukunft die Grenze des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes bilden. Das Freihaltungsverzeichnis müsste für diese Stellen entsprechend geändert werden, da dem die zwischen der alten und neuen Grenze gelegene Fläche ins gesetzliche Überschwemmungsgebiet fällt. Südlich der Düsternstraße schließt der Deich an den hochgelegenen Edelhof an.

Die Deichkrone soll eine Breite von 4 m, die Böschung eine Neigung von 1:2 wasserseitig bzw. 1:3 landseitig erhalten, evtl. mit flach auslaufendem Böschungsfluss. Für die Schüttung des Deiches werden etwa 40 000 cbm Boden benötigt.

An der Kreuzung der verlängerten Düsternstr. mit dem Deich werden beiderseits Rampen für die Zufahrt in die Ricklinger Masch angelegt. Die Feldwegbrücke über die Beeke wird etwa 50 m nördlich der jetzigen Überquerung neu errichtet.

Die Brücke über die Beeke, etwa 70 m südlich der Flutbrücke der Umgehungsbahn, wird u.W. nicht mehr benutzt. Von der Herstellung einer Rampe vom Deich zu dieser Brücke soll daher Abstand genommenen werden.

Für die Entwässerung von Ricklingen bei Hochwasser sind besondere Maßnahmen erforderlich. Diese sind in dem anliegenden Bericht der Stadtentwässerung, auf den besonders verwiesen wird, erläutert.

Die Gesamtkosten der Eindeichung Ricklingens einschliesslich der Errichtung des Pumpwerkes und der sonstigen Massnahmen für die Entwässerung sind überschläglich auf RM 500.000 ermittelt.

Städt. Tiefbauamt
Hannover, den 7. Oktober 1947
Wasser- und Brückenbau

gez. Dr. Schwien
Städt. Baurat

Text aus: 50 Jahre Ricklinger Deich 1954 - 2004
Deichgrafen-Collegium Ricklingen, 01. Februar 2004

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Aktualisiert: 31.08.2005